Verein
Bekanntmachungen
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Einladung nebst Tagesordnung auf der Webseite des Vereins und gleichzeitigem Aushang am „schwarzen Brett“ im Vereinshaus sowie dem Aushang im Eingangsbereich zum Vereinshaus.
Satzung Nr. 14 · Mitgliederversammlung
Zurzeit liegen keine Bekanntmachungen vor.